Es war Sommer -Frau liegt vornüber mit dem Gesicht in ihrem Teller

Es war Sommer

Die Sonne brannte...

… auf den Asphalt und die Vögel quakten träge aus den Bäumen, als ich mit dem Verfassen einer Revisionsbegründung beauftragt wurde. Das Urteil war erst wenige Tage vorher verkündet worden. Ein Gericht hatte von der Verkündung an fünf Wochen Zeit, um es schriftlich zu begründen (§ 275 Abs. 1 Satz 2 StPO). Bei Umfangsverfahren auch länger.

Dieser zeitliche Rahmen wird von den Gerichten in der Regel auch ausgeschöpft. Danach sollte, wenn es nicht bereits geschehen ist, noch das Hauptverhandlungsprotokoll fertiggestellt werden (§ 273 Abs. 4 StPO).

Wenn das Urteil dann zugestellt wird,...

… setzt dies die einmonatige Revisionsbegründungsfrist (§ 345 Abs. 1 Satz 3 StPO) in Gang. Diese Frist kann nicht verlängert werden (auch wenn es der ein oder andere Zivilrechtler ab und zu versucht), was bei umfangreichen Rügen schon mal zu einigen Überstunden in der Kanzlei führen kann und einer der Gründe ist, warum Revisionsbegründungen im Verhältnis zu anderen anwaltlichen Dienstleistungen relativ teuer sind.

Auf der positiven Seite führt die Einbindung in das enge Fristenkorsett dazu, dass man als Anwalt bei Revisionsbegründungen ganz gut vorhersehen kann, wann man tatsächlich ran muss und wann man es dann hinter sich haben wird.

Zumindest in der Regel

Auf diesen Auftrag trifft das leider nicht zu, da mir das Urteil bis heute nicht zugestellt wurde.

Irgendwann im Herbst, als das Laub von den Bäumen segelte und die Urteilsabsetzungsfrist längst verstrichen war, habe ich bei Gericht angefragt, wo es klemmt: Kann ich Ihnen keine Auskunft zu geben. Aber das Urteil…? Jaaa, das wurde natürlich fristgemäß abgesetzt! Natürlich.

Erneute Anfrage zwischen Christstollen und Schokonikolaus

Na sowas, wir wissen gar nicht, wo die Akte ist. Müssen wir mal suchen. Wir rufen zurück.

Nein, es handelt sich nicht um eine extrem komplexe Umfangssache mit etlichen Beteiligten und kniffligen Problemen bei der Kostenfestsetzung – 1 Angeklagter, 1 (Wahl-)Verteidiger, 1 Sachverhalt, 1 Straftatbestand. Dass diese Sache so lange auf sich warten lässt, hätte ich nun wirklich nicht gedacht.

Mal sehen, ob 2017 noch etwas kommt.

UPDATE

Es kam etwas, und zwar tatsächlich noch 2017, genauer gesagt: im April. Was war passiert? Ein Justizskandal? Naja, wie man’s nimmt: die Akte ist wohl versehentlich an eine andere Akte drangegurtet worden und war damit erstmal weg, bis sie dann durch Zufall wiederentdeckt wurde. Wie schön. Ich hätte es wissen müssen – hatte ich doch erst über gesellige Gürteltiere berichtet…