Unverbindliches Erstgespräch
Bevor irgendwelche Kosten für Sie anfallen, erhalten Sie bei uns eine individuelle Ersteinschätzung.
Strategie, Vertrauen und Durchsetzungskraft.
Ihre erfahrene Strafverteidigung in Leipzig und bundesweit. Wir kämpfen für Ihre Rechte im Ermittlungsverfahren und vor Gericht.
+ Tipps für unsere MandantenDa eine sinnvolle Strafverteidigung nie „von der Stange“, sondern immer individuell ist, steht am Anfang eine vertrauliche Analyse Ihrer Situation.
Wir klären gemeinsam die entscheidenden Fragen zur Feinarbeit: Wie können wir die Verfahrensrechte, die Ihnen zur Verfügung stehen, am besten nutzen? Sollten Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen oder sich äußern? Welche Beweismittel sollten wir in das Verfahren einführen?
Individuelle Betreuung für Ihr ganz persönliches Rechtsproblem.
Strafverteidigung ist absolute Vertrauenssache. Was Sie uns anvertrauen, bleibt unter uns. Wir unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht – gegenüber Ermittlungsbehörden, Arbeitgebern und auch Ihrer Familie.
Dieses Privileg ist das stärkste Schutzschild, das wir gemeinsam aufbauen können.
Wir behalten das Ziel fest im Blick. Ob diskrete Verfahrenseinstellung im Hintergrund oder harte streitige Verteidigung in der Hauptverhandlung: Wir passen unsere Strategie dynamisch an.
Dabei haben wir stets die konsequente Durchsetzung Ihrer Interessen vor Augen.
Ein guter Anwalt für Strafrecht hat seinen Preis. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie als Beschuldigter jedoch Anspruch auf einen Pflichtverteidiger – einen Anwalt, dessen Kosten vorerst die Staatskasse übernimmt.
Dies ist kein Anwalt zweiter Klasse, sondern eine rechtsstaatliche Notwendigkeit bei schweren Vorwürfen oder drohender Untersuchungshaft. Wir prüfen für Sie transparent, ob eine Pflichtverteidigung in Ihrem Fall in Betracht kommt.
Gute Beratung und Arbeit hat Ihren Preis. Die Höhe der Rechtsanwaltsvergütung für Ihre Strafverteidigung hängt maßgeblich davon ab, wie gut der Anwalt ausgebildet ist, wie erfahren und effektiv er in seinem Rechtsgebiet ist und wie viel Zeit er der Arbeit an Ihrem Fall widmet. Was Sie wollen, ist schließlich ein Strafverteidiger, der sein Handwerk beherrscht und es gezielt für Sie einsetzt, anstatt Textbausteine zu verkaufen.
Billig-Angebote für anwaltliche Leistungen sollten Sie daher immer kritisch hinterfragen: pauschale Ratschläge, wie sie von Anwalts-Hotlines, Webportalen oder anderen Preiskämpfern angeboten werden, sind nicht unbedingt “falsch” oder “schlecht” – aber sie sind immer pauschal. Mit der Frage aller Fragen, wie es für Sie in Ihrem Fall steht, werden Sie von diesen Anbietern leider allein gelassen. Da eine sinnvolle Strafverteidigung nie “von der Stange”, sondern immer individuell ist, hat sie auch ihren Preis.
Bevor irgendwelche Kosten für Sie anfallen, erhalten Sie bei uns eine individuelle Ersteinschätzung.
Unter Strafverteidigern gibt es verschiedene Arten der Abrechnung: Ist nichts Abweichendes vereinbart, gilt das RVG. In Strafsachen können Anwälte gemäß RVG pauschale Gebühren für die erstmalige Einarbeitung und den jeweiligen Verfahrensabschnitt fordern. Die Höhe bewegt sich in gewissen Rahmen (sog. Betragsrahmengebühren) und ist abhängig von der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage (§ 14 RVG). Für die Tätigkeit in Gerichtsverhandlungen fällt zudem eine Terminsgebühr an.
Die Verteidigung in einem einfachen Ermittlungsverfahren, das eingestellt wird, verursacht voraussichtlich Kosten im dreistelligen Bereich. Für ein Hauptverfahren mit umfangreichen Akten und mehreren Gerichtsterminen fallen zumindest Kosten im vierstelligen Bereich an.
Da die vom RVG vorgeschlagene Vergütungsstruktur in manchen Fällen nicht angemessen ist, können Strafverteidiger auch Vergütungsvereinbarungen (Honorarvereinbarungen) abschließen. In Betracht kommen diese etwa in komplexen Ermittlungsverfahren (häufig in Wirtschaftsstrafsachen), in denen der tatsächliche Arbeitsaufwand von den gesetzlichen Gebühren nicht abgedeckt werden kann. Gleiches gilt für die Abfassung umfangreicher Revisionsbegründungen. In solchen Fällen werden in der Regel Pauschalpreise oder Stundensätze vereinbart.
Wichtige Hinweise, die Sie bei der Suche nach der richtigen anwaltlichen Vertretung beachten sollten.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie einen Strafverteidiger benötigen oder sich einen leisten können, nehmen Sie gern erst einmal unverbindlich Kontakt auf.
Achten Sie darauf, dass Ihr Anwalt auf Strafverteidigung spezialisiert ist. Der Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ belegt, dass Ihr Verteidiger Erfahrungen in Strafverfahren hat und sich regelmäßig fortbildet.
Falls das Gericht Ihnen einen Pflichtverteidiger bestellt hat, den Sie noch gar nicht kennen, ist das kein Grund, ihm oder ihr zu misstrauen. Er oder sie arbeitet nicht für das Gericht, sondern für Sie – und vertritt Ihre Interessen wie jeder selbst gewählte Anwalt.
Sobald Wissen aus anderen Rechtsgebieten erforderlich ist, sollte Ihr Verteidiger auf ein Netzwerk kompetenter Kollegen zurückgreifen können.
Der größte Fehler im Strafverfahren ist es, abzuwarten. Oftmals werden im Ermittlungsverfahren Weichen gestellt, die später vor Gericht nur noch schwer zu korrigieren sind.
Machen Sie keine Angaben bei der Polizei, bevor Sie nicht mit uns gesprochen haben. Wir fordern Ihre Ermittlungsakte an und erarbeiten mit Ihnen die optimale Verteidigungsstrategie.