Die Mühlen der Justiz - Liebscher Strafrecht - Katze im Regal

Die Mühlen der Justiz

… machen manchmal einfach Pause ...

… habe ich das Gefühl.

Dass manche Verfahren länger dauern als andere, ist ganz normal und hat häufig auch nachvollziehbare Gründe: viele Beteiligte, viele Beweismittel auszuwerten, viel Papier, oder auch: viel Dringenderes, das unbedingt vorgezogen werden muss (Haftsachen).

Eine gute und eine schlechte Nachricht

Es sind aber nicht immer nur Umfangsverfahren („Gürteltiere„), die auf sich warten lassen, sondern häufig gerade auch die ganz kleinen Verfahren. Diese abertausenden von dünnen roten Mäppchen, die jeden Tag das Licht der Welt erblicken und ab und zu von Poststelle zu Poststelle gekarrt werden, bis irgendwer die Zeit findet, sich ihrer anzunehmen.

Deswegen habe ich für Mandanten, die mich wegen Bagatellsachen aufsuchen, meistens eine gute und eine schlechte Nachricht zugleich. Die gute: wegen sowas kommt keiner Sie verhaften und den ganzen Hausstand beschlagnahmen. Die schlechte: das dauert. Wie lange? Tja…

Der Spannungsbogen ist für viele Mandanten schon eine vorweggenommene Strafe.

Erster Jahrestag

Ich habe gerade erst den ersten Jahrestag eines Schriftsatzes erlebt, mit dem ich den Akteninhalt liebevoll zusammengefasst und die Einstellung eines Strafverfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO beantragt hatte. Ich wage keine Prognose mehr, wie lange ich auf eine Entscheidung noch werde warten müssen. Dabei habe ich schon nicht begriffen, wie man überhaupt auf einen Anfangsverdacht kommen konnte…

Phishing - nicht Fishing

Der Sachverhalt war und ist absolut überschaubar: einer älteren Dame irgendwo in Nordnorddeutschland wurden offenbar per Phishing die Zugangsdaten zum Onlinebanking stibitzt, mit denen dann aus einem getürkten Kundenkonto – angeblich 90jähriger aus Niedersachsen mit international oszillierender IP-Adresse – ein größerer Einkauf (vierstellige €-Summe) in der Web-Filiale von DHL getätigt wurde.

Ein bitteres Schnäppchen

Mein Mandant hat damit nur ganz entfernt zu tun. Er war einer von Vielen, die über eBay von irgendeinem nicht mehr ermittelbaren Händler günstige DHL-Marken erstanden haben. Und zwar in größerem Umfang, da er selbst als Versandhändler täglich mit unzähligen Päckchen jongliert. Mein Mandant hatte die Versandmarken aber weder selbst im DHL-Online-Shop generiert, noch war für ihn irgendwie erkennbar, dass diese dort mit gestohlenen Zahlungsdaten bezahlt worden waren.

Mal sehen, wann die Staatsanwaltschaft das Betrugsverfahren gegen ihn einstellt. Oder es schafft, diesen Sachverhalt unter § 263 StGB zu subsumieren. Man soll ja niemals nie sagen.

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