Keine Aussage machen!
Der einzige wirklich sichere Tipp, den man einem Beschuldigten im Strafverfahren geben kann, ohne Details über den Fall zu kennen, ist:
Keine Aussage machen. Schweigen. Gar nicht erst zur Polizei gehen.
Sicherlich mag es Fälle geben, in denen man den Tatverdacht durch eine kurze Stellungnahme blitzschnell und ohne Anwalt zerstreuen kann. Und sicherlich sind die meisten Kriminalbeamten auch ganz nette Menschen, die einem persönlich nichts Böses wollen und keine hinterlistigen Fangfragen stellen. Wieso also nicht einfach zur Beschuldigtenvernehmung gehen und kurz erläutern, was Sache ist?
Die Erklärung, wiederum in Kurzform
Wer nichts sagt, kann auch nichts Falsches sagen.
Jeder Strafverteidiger hat unzählige Beispiele dafür auf Lager, dass Reden nur Silber, Schweigen aber Gold ist. Das fängt an bei Klassikern der Selbstbelastung wie “Ich bin extra ausgestiegen um nachzuschauen, aber weil’s dunkel war habe ich den Kratzer am andern Auto wohl nicht gesehen und bin dann weggefahren” und hört auf bei geistigen Meisterleistungen der Alibi-Dichtkunst, mit denen viel schwerwiegendere Straftaten eingestanden werden als die, wegen der man gerade Rede und Antwort steht.
Was Viele nicht wissen
Auch Zeugen sind nicht verpflichtet, bei der Polizei zu erscheinen oder eine Aussage zu machen – und wenn die Vorladung noch so gebieterisch formuliert ist.
Dennoch empfinden es viele Zeugen als staatsbürgerliche Pflicht, der Polizei bei der Aufklärung von Straftaten unter die Arme zu greifen. Dagegen ist in den meisten Fällen sicher auch nichts einzuwenden. Wenn ein unverfänglich plaudernder Zeuge allerdings auf einen misstrauischen Vernehmungsbeamten mit Jagdhundambitionen trifft, kann er aber auch schnell selbst zum Beschuldigten werden.
Wegen Anja’s Stütze
Genau das ist leider einem meiner Mandanten widerfahren, der als Zeuge zu einem Diebstahl befragt wurde. Die Tat soll während einer Hausbesichtigung geschehen sein, zu der neben unzähligen anderen Interessenten auch mein Mandant und seine Lebensgefährtin anwesend waren. Während der Vernehmung wurde schnell klar, dass er keine sachdienlichen Angaben machen konnte. Die beiläufig gestellte Frage, warum er bislang noch gar nicht mit seiner Freundin, mit der er ja offenbar einen Hauskauf plane, zusammen wohnt, beantwortete er lapidar mit den Worten:
“Ich bin bei meinen Eltern gemeldet, wegen Anja’s Stütze.”
Dann ging’s noch zwei, drei Fragen lang um die Hausbesichtigung und schon durfte der junge Mann wieder nach Hause. Die Vernehmungsbeamtin jedoch zückte, kaum dass er zur Tür raus war, den Textmarker, strich den Satz grellgelb an und schon hatte ein neues Strafverfahren wegen Sozialleistungsbetrugs gegen meinen Mandanten und seine Freundin das Licht der Welt erblickt.
Es wurden Jobcenter angeschrieben...
… Melderegister abgerufen, Nachbarskinder befragt und Schwiegermütter am Gartenzaun irritiert. Ergebnis: jawoll, er ist bei seinen Eltern gemeldet, sie bezieht Stütze. Zack, Vorlage an die Staatsanwaltschaft.
Dorthin dann die Erklärung, die er sicher auch der Vernehmungsbeamtin gegeben hätte, hätte sie auch nur einmal nachgefragt: Die beiden sind in den letzten Jahren immer mal wieder zusammengekommen und haben sich dann immer mal wieder getrennt. Sie arbeitet Vollzeit für Mindestlohn und stockt mit ALG II auf, um ihre beiden Kinder durchzubringen; er arbeitet Vollzeit, wohnt bei seinen Eltern und spart für die – hoffentlich gemeinsame – Zukunft. Zu der Hausbesichtigung zu gehen war eher ein spontaner Einfall; ein Hauskauf steht im Moment jedenfalls nicht ernsthaft zur Debatte.
Wenn die beiden ...
… tatsächlich als Bedarfsgemeinschaft zusammenleben würden, müsste sein Einkommen voll angerechnet werden, sodass sie kein ALG mehr erhalten dürfte. Und das Verschweigen dieser Umstände wäre Betrug durch Unterlassen (§§ 263 StGB und 13 Abs. 1 StGB). Tatsächlich leben die beiden jedoch nicht unter einem Dach und haben auch sonst keinen wechselseitigen Willen, Verantwortung füreinander zu tragen und für einander einzustehen (§ 7 Abs. 3a SGB II). Dass sie ansonsten auf aufstockende Leistungen verzichten müsste, spielt dabei sicher auch eine Rolle. Von viel größerer Bedeutung ist allerdings, dass die beiden es diesmal in Sachen Beziehung einfach entspannter angehen wollen, was ihr gutes Recht ist und kein Jobcenter der Welt etwas angeht.
Auf unsere Einlassung ...
… hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren jedenfalls unverzüglich eingestellt. Ein Verfahren, dass von Anfang an nicht sein musste. Aber immerhin taugt es als Lehrbuchbeispiel dafür, dass man auch als Zeuge im Zweifel kein Wort zu viel sagen und vor allem neugierige Fragen nach den eigenen Lebensumständen, die gar keinen unmittelbaren Bezug zum Gegenstand der Vernehmung haben, nicht beantworten sollte. Sonst hat man vielleicht schneller eine “eigene” rote Akte, als einem lieb ist.