Ihr Paket wird zugestellt - Strafverteidiger Blog

Ihr Paket wird zugestellt

Kein Sendungsstatus für Häftlinge

Im Jahr 2023 nach Christus wäre es für jeden Online-Shop ein erheblicher Wettbewerbsnachteil, keine Sendungsverfolgung anzubieten – schließlich will der Kunde wissen, wann er mit seiner Bestellung rechnen kann. Dass die Justiz technisch leider nicht ganz up-to-date ist, ist allgemein bekannt. Aber die Justiz lebt ja auch nicht von Kundenzufriedenheit. 

Nein, dass hier wird kein Beitrag über Akten, die auf dem Postweg verloren gehen, sondern über Menschen, die von der Justiz gelegentlich verlegt werden. 

Ich habe schon vor Jahren gesagt, dass es ein Online-Tracking für Häftlinge geben sollte. Nicht unbedingt für mich oder die Öffentlichkeit, aber doch wenigstens justizintern. In einer Welt, in der Jeder online live nachverfolgen kann, in welchem Transporter sein zukünftiges Zalando-Shirt gerade mitfährt, sollte es zumindest für die Justiz möglich sein, tagesaktuell nachzusehen, in welchem Knast jemand einsitzt. Ist es aber nicht.

Ja wo is' er denn?

Natürlich hat jede Anstalt ihr Computersystem, in dem die Gefangenen erfasst sind. Justiz und Strafvollzug sind Ländersache. Justizvollzugsanstalten unterstehen daher der Landesverwaltung. Das heißt aber keineswegs, dass alle JVAs eines Bundeslandes miteinander vernetzt wären. Und schon gar nicht, dass die Staatsanwaltschaften und Gerichte des Bundeslandes auf deren Daten zugreifen könnten.

Die Konsequenz ist für Uneingeweihte regelmäßig überraschend und schwer zu glauben: wenn ein Beteiligter in einem Strafverfahren, sei es ein Zeuge oder Beschuldigter, inhaftiert oder von der einen in die andere JVA verlegt wird, bekommen das die befassten Staatsanwaltschaften und Gerichte manchmal nicht mit, denn es gibt keine Datenbank, in der so etwas live abrufbar wäre. Wenn ein Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren in Untersuchungshaft kommt, wird das natürlich in der Akte zu diesem Verfahren vermerkt. Wenn es jedoch noch ein anderes Verfahren mit einer anderen Akte gibt, kann es durchaus sein, dass diese Information dort nicht auftaucht – und schon können Anklageschriften nicht zugestellt werden, Ladungen gehen ins Leere, der Mensch ist aus Sicht der Justiz irgendwie weg. Gelegentlich kommt ein Angeklagter nicht zur Hauptverhandlung oder ein Zeuge wird vermisst, bis irgendjemand nach hartnäckigem Rumtelefonieren oder wochenlangem Briefwechsel feststellt: ach, der sitzt doch in der JVA! 

Zurück an Absender

Auch als Verteidiger wünscht man sich ab und zu ein Update über den Sendungsstatus: ich stand in den letzten Jahren nicht nur einmal im Besucherbereich einer JVA, als es hieß „der ist nicht mehr hier„. Der Leser möge sich an dieser Stelle meinen Blick vorstellen, als ich gerade von Leipzig in die JVA Dresden gefahren war und gesagt bekam, dass mein Mandant am Tag zuvor in die JVA Leipzig verlegt worden war.  Seitdem frage ich, bevor ich in auswärtige JVAs fahre, regelmäßig an, ob mein Mandant noch da ist – das hat mir nicht nur einige Lacher beschert, sondern auch mehrere sinnlose Fahrten erspart.

"Ihr gewünschter Artikel ist leider nicht verfügbar"

Eine verwandte Form des verlorenen Überblicks ist mir erst kürzlich in einer Akte begegnet: Das Gericht hatte ganze drei mal versucht, meinem Mandanten in der JVA eine Ladung zur Hauptverhandlung zuzustellen. Drei mal hat die JVA geantwortet, dass diese Person dort nicht inhaftiert ist und man ihm deswegen die Ladung nicht in die Hand drücken kann. Das Gericht ließ aber nicht locker. Das Ganze zog sich über Wochen. Wo war der Mann? In einer anderen JVA? Nein, er war gar nicht inhaftiert. Er saß überhaupt noch nie im Knast. Ein Zeuge in diesem Verfahren saß allerdings gerade in Haft. Ich kann es mir nur so erklären, dass ein Justizangehöriger die beiden beim hastigen durchblättern der Akte durcheinander gebracht hat und deswegen immer wieder unnachgiebig die JVA angeschrieben hat.

Mit dem JVA-Tracking wäre das nicht passiert.