Spezialisierte Strafverteidigung
Wirtschaftsstrafrecht
Der Praxisbereich Wirtschaftsstrafrecht umfasst alle Straftaten gegen, in und durch Unternehmen. Liebscher Strafrecht ist auf dieses hochkomplexe Gebiet spezialisiert und vertritt Sie in Leipzig und bundesweit.
Straftatbestände im Überblick
Wirtschaftsstrafsachen erfordern nicht nur exzellente Kenntnisse im Strafrecht, sondern auch tiefes Verständnis für betriebswirtschaftliche Abläufe. Wir verteidigen bei Vorwürfen aus allen Teilbereichen:
Straftaten gegen Unternehmen
Die "Klassiker" wie Betrug und Unterschlagung, aber auch Wirtschaftsspionage oder strafbare Markenrechtsverletzungen.
Straftaten im & durch Unternehmen
Spezifische Delikte aus dem Unternehmensumfeld wie Untreue, Korruption (Bestechung/Bestechlichkeit), Geldwäsche oder Bilanzdelikte.
Straftaten in der Krise
Wenn das Geld knapp wird: Vorenthalten von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB), Bankrottdelikte oder Insolvenzverschleppung.
Steuerstrafrecht
Ein bedeutender Teilbereich: Steuerhinterziehung, Steuerhehlerei oder Zollstraftaten wie Bannbruch und Schmuggel.
Strafrechtliche Risiken für Manager und Organwalter
Als Täter kommen vor allem Geschäftsführer, Gesellschafter, Aufsichtsräte oder Vorstände in Betracht. Gerade bei letzteren knüpft die Strafbarkeit zumeist an gesetzlich normierte Verhaltens- und Aufsichtspflichten an – Unkenntnis schützt hier leider nicht vor Strafe!
Ein Hauptaugenmerk unserer Verteidigungsstrategie liegt auf den fatalen Nebenfolgen: Bei einer Verurteilung wegen Betrug, Untreue oder Insolvenzverschleppung droht die sogenannte Geschäftsführersperre (Untersagung jeder weiteren Geschäftsführertätigkeit für fünf Jahre).
Sanktionen gegen Unternehmen
Das deutsche Strafrecht kennt zwar (noch) keine echte Verbandsstrafbarkeit, dennoch kann ein Unternehmen Ziel empfindlicher Sanktionen sein. Hat ein Unternehmen beispielsweise von Straftaten seines Geschäftsführers profitiert, droht eine Verbandsgeldbuße von bis zu 10 Millionen Euro.
Daneben sind die Ermittlungsbehörden zunehmend um Vermögensabschöpfung bemüht. Das klare Ziel der Justiz: Straftaten dürfen sich für Unternehmen wirtschaftlich nicht lohnen.
Ermittlungen als existenzielle Herausforderung
Durchsuchungen oder die Beschlagnahme von IT und Vermögenswerten gefährden nicht nur die Handlungsfähigkeit, sondern vernichten oft sofort den Ruf bei Kooperationspartnern. Größere Unternehmen reagieren darauf zunehmend mit Compliance-Systemen und Internal Investigations.
Viele Gegenspieler
Sie haben es im Wirtschaftsstrafrecht fast nie nur mit der Polizei zu tun. Die Justiz vernetzt sich stark. Zu Ihren unmittelbaren juristischen Gegnern zählen regelmäßig auch:
- Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)
- Finanzämter (Steuerfahndung)
- Sozialversicherungsträger
- Gewerbeaufsichtsämter
Was Wirtschaftsstrafsachen so anspruchsvoll macht: Bei komplexen Kapitalanlagen oder Ineinandergreifen vieler Akteure ist die strafrechtliche Grenze (z.B. zum Betrug) oft fließend. Man muss jedes Glied der Kette bewerten.
Die Justiz hat zwar juristisches, aber meist kein betriebswirtschaftliches Know-How. Was in Ihrer Branche branchenüblich ist, erscheint dem Strafjuristen oft höchst verdächtig. Unsere Aufgabe ist es, den Ermittlern exakt diese betriebswirtschaftlichen Abläufe zu erklären, um den Tatverdacht im Keim zu ersticken.
5 Praxistipps für Unternehmen
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Informieren Sie sich genau über die gesetzlichen Pflichten Ihrer konkreten Stellung. Geschäftsführer einer GmbH zu sein, bedeutet enorme Haftungsrisiken – kein Nebenjob, den man unbedarft übernimmt.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
Wenn Sie Aufsichtspflichten haben, üben Sie diese gewissenhaft aus. Verlassen Sie sich nicht blind auf Zuarbeiten, sonst haften Sie strafrechtlich für die Fehler anderer.
Erkennen Sie Ihre Grenzen
Wenn Ihr Unternehmen schnell wächst, gleichen Sie fehlendes Know-how durch Experten (Steuerberater, Anwälte) aus. Jeder Euro hier ist eine Investition in Ihre strafrechtliche Sicherheit.
Gefahr durch Datenabgleich
Behörden tauschen Daten heute massiv aus. Wer dem Finanzamt Einnahmen verschweigt, diese aber für Subventionen anmeldet, fliegt zwangsläufig auf. Unternehmen sind heute gläsern.
Krisen nicht ignorieren
In Unternehmenskrisen steigt das Strafbarkeitsrisiko dramatisch an! Wer den Kopf in den Sand steckt und einfach weitermacht, begeht oft erst dadurch Insolvenzstraftaten. Lassen Sie sich bei ersten Liquiditätsengpässen sofort beraten, um das Unternehmen geordnet abzuwickeln.
Vermögensabschöpfung: Der gefährliche Nebenkriegsschauplatz
Seit 2017 ist die Vermögensabschöpfung im Strafverfahren zwingend. Das bedeutet: Gegenstände und Geld, die aus Straftaten stammen, werden gnadenlos eingezogen. Das fatale daran: Auch bei Dritten (z.B. dem Unternehmen selbst), die keinerlei Anteil an der Straftat hatten, können diese Werte abgeschöpft werden.
Für uns als Verteidiger ist dies eine zusätzliche Front, an der wir unsere Mandanten aktiv schützen müssen.
4 Empfehlungen für Beschuldigte
Kennen Sie Ihre Rechte
Sie haben das absolute Recht zu schweigen. Niemand kann Sie zwingen, sich selbst zu belasten. Konsultieren Sie immer zuerst einen Verteidiger, bevor Sie mit den Behörden sprechen.
Analysieren Sie Ihre Rechtsstellung
Neben Strafrecht spielt oft auch Arbeitsrecht eine Rolle. Schweigen Sie z.B. bei einer internen Befragung durch Ihren Arbeitgeber, droht arbeitsrechtlich eine Verdachtskündigung. Hier muss taktisch abgewogen werden.
Vorsicht vor "Hilfe" aus dem Unternehmen
Nicht alle im Unternehmen haben dasselbe Ziel. Für die Geschäftsführung ist es oft vorteilhafter, einen Angestellten als Alleinverantwortlichen zu opfern, als eigene Fehler einzuräumen.
Suchen Sie unabhängige Unterstützung
Der Inhouse-Jurist oder der Firmen-Steuerberater sind als Verteidiger die denkbar schlechteste Wahl (Gefahr des Interessenkonflikts). Holen Sie sich immer externe, unabhängige anwaltliche Hilfe!
Verteidigung für Manager & Unternehmen
Im Wirtschaftsstrafrecht stehen Karrieren, Unternehmenswerte und Existenzen auf dem Spiel. Wir verteidigen Führungskräfte und Gesellschaften mit strategischer Weitsicht und der nötigen betriebswirtschaftlichen Expertise, um den Ermittlungsbehörden auf Augenhöhe zu begegnen.
Fachanwältin Andrea Liebscher und Rechtsanwältin Rose Schmitz erarbeiten diskrete Lösungen zur Verfahrensvermeidung oder kämpfen kompromisslos vor Gericht für Ihr Recht.
Vorwurf: Insolvenzverschleppung und Bankrott gegen den ehemaligen Geschäftsführer einer GmbH.
Ergebnis: Einstellung des Verfahrens. Durch die Vorlage eigener betriebswirtschaftlicher Unterlagen konnten wir die Behauptungen des Insolvenzverwalters zur Zahlungsunfähigkeit widerlegen und eine öffentliche Hauptverhandlung verhindern.
Andrea Liebscher
Fachanwältin für Strafrecht
Rose Schmitz
Rechtsanwältin