Der Praxisbereich des Medizin- oder Arztstrafrechts bezieht sich auf alle strafrechtlichen Risiken, denen praktisch tätige Mediziner, Ärzte und Pflegekräfte täglich ausgesetzt sind. Als erfahrene Strafverteidigerin vertrete ich Sie vor Behörden und Gerichten in Leipzig und bundesweit.
Aus strafrechtlicher Sicht umfasst das Medizinstrafrecht verschiedene Deliktsgruppen:
“Klassisches” Arztstrafrecht umfasst Tötungs- und Körperverletzungsdelikte mit Bezug zu ärztlichen Heileingriffen oder medizinischer Forschung, beispielsweise
Von wachsender Bedeutung ist der Schnittbereich zwischen medizinischer Praxis und Wirtschaftsstrafrecht.
Wer als Arzt im Verdacht steht, eine der genannten Straftaten begangen zu haben, muss mit empfindlichen Ermittlungsmaßnahmen rechnen. So kann es unter Umständen zur Durchsuchung von Praxisräumen und Privatwohnungen, Beschlagnahme von Unterlagen und IT oder sogar zur Anordnung des dinglichen Arrests in das Vermögen (“Vermögensbeschlagnahme”) kommen.
Falls der dringende Tatverdacht besteht, eine erhebliche Straftat begangen zu haben und ein Haftgrund wie etwa Fluchtgefahr vorliegt, kommt im Ernstfall sogar Untersuchungshaft in Betracht.
Als Folge eines Strafverfahrens drohen Medizinern nicht nur Geld- oder Freiheitsstrafen und Eintragungen im Führungszeugnis, sondern auch berufsrechtliche Folgen wie der Widerruf der Approbation oder die Entziehung der Kassenarztzulassung.
Neben diesen “harten Fakten” muss auch bedacht werden, dass allein die Tatsache, dass ermittelt wird, zu einem Vertrauensverlust der Patienten führen kann – ein Effekt, der mit zunehmender medialer Aufmerksamkeit noch verstärkt wird.
Eine nachhaltige Verteidigungsstrategie muss daher neben dem Ziel zügiger Verfahrensbeendigung auch langfristige Folgen im Blick haben.
Da bereits ein laufendes Ermittlungsverfahren den Arbeitsplatz eines angestellten Arztes oder die Existenz eines Freiberuflers erheblich gefährden kann, ist es unerlässlich, sich frühestmöglich mit anwaltlicher Hilfe in die Ermittlungen einzuschalten.
Hinzu kommt, dass die Strafbarkeit häufig von komplexen Beweisfragen abhängt, die nur mithilfe von Sachverständigengutachten aufklärbar sind. In diesem Fall sollten Sie unbedingt den bedeutenden Vorteil nutzen, dass auch Sie selbst sachverständig sind, indem Sie mithilfe eines versierten Strafverteidigers die Beweislage auswerten und darauf aufbauend eine Verteidigungsstrategie entwickeln.
Als Mediziner wissen Sie, dass man mit speziellen Problemen am besten spezialisierte Kollegen aufsucht – das ist bei Rechtsanwälten nicht anders.
Aufgrund der stetigen Entwicklungen im materiellen Medizinstrafrecht (z.B. durch das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen) und die Besonderheiten des Strafprozesses sollten Sie unbedingt die Hilfe eines spezialisierten Strafverteidigers in Anspruch nehmen
1. Kennen Sie Ihre Rechte und Pflichten
Als praktisch tätige Mediziner unterliegen Sie jeder Menge unterschiedlicher Pflichten, z.B. aus Strafrecht, Berufsrecht, Zivilrecht (etwa aus Ihrem Arbeitsvertrag oder einem mit dem Patienten geschlossenen Behandlungsvertrag) oder Ethikrichtlinien – von ungeschriebenen Verhaltensregeln oder Erwartungen ganz zu schweigen.
Leider stehen diese Normen untereinander nicht immer in Einklang und die Normenhierarchie ist im Einzelfall häufig unklar. Eins ist jedoch sicher: das Strafrecht umfasst allerdings diejenigen Verhaltensregeln mit dem umfassendsten Geltungsanspruch, deren Befolgung im Zweifel unbedingt Vorrang hat – ganz egal, was Ihre Vorgesetzten von Ihnen fordern und unabhängig davon, was “alle anderen doch auch” machen.
2. Einwilligung nur bei Aufklärung
Die meisten Dinge, die Ärzte als Heileingriff bezeichnen, sehen Strafjuristen grundsätzlich als Körperverletzung, die nur dann gerechtfertigt und damit straflos ist, wenn der Patient darin einwilligt. Diese Einwilligung ist jedoch nur dann wirksam – und Sie als Behandler nur dann straffrei – wenn der Patient im konkreten Fall angemessen detailliert und umfangreich sowie in verständlichen Worten aufgeklärt wird.
Nehmen Sie sich also auch im eigenen Interesse Zeit für eine individuelle Patientenaufklärung, anstatt sich auf vorgefertigte Formulare voll Kleingedrucktem zu verlassen.
3. Sichern Sie sich für den Ernstfall ab
Selbst wenn Sie sich bemühen, stets gesetzeskonform zu arbeiten, können Sie unverschuldet in den Fokus der Justiz geraten und allein dadurch berufliche bzw. finanzielle Einbußen erleiden.
Sofern Sie nicht über entsprechende Rücklagen verfügen, sollten Sie darüber nachdenken, diese Risiken ggf. durch entsprechende Versicherungen abzufedern. Beispielsweise gibt es mittlerweile Rechtsschutzversicherungen für Mediziner, die für spezialisierte Rechtsanwälte und kostenintensive Sachverständigengutachten aufkommen.
Einer der jüngsten Fälle aus dem Bereich des Medizinstrafrechts, den die Medien ausführlich begleitet haben, betraf einen Transplantationsmediziner. Dieser hatte den sogenannten MELD-Score leberkranker Patienten manipuliert, damit diese auf der Spenderliste von Eurotransplant vorrückten und somit größere Chancen auf die Zuteilung einer Spenderleber hätten.
Die Staatsanwaltschaft hatte den Mediziner u.a. wegen versuchten Totschlags angeklagt – schließlich hatten seine Patienten andere auf der Liste nach hinten verdrängt, von denen einige während des Wartens auf eine Spenderleber verstarben. Nachdem bereits das Landgericht Göttingen den Mediziner freisprach wurde dieser Freispruch kürzlich vom Bundesgerichtshof bestätigt (BGH, Urteil vom 28.06.2017 – 5 StR 20/16).
Ausschlaggebend war einerseits, dass in Anbetracht der vielen Faktoren, die über das Weiterleben schwerkranker Patienten und das Gelingen einer Organtransplantation entscheiden, kein tragfähiger Kausalzusammenhang zwischen dem Handeln des Arztes und dem Tod fremder Patienten hergestellt werden konnte. Andererseits stellte der Bundesgerichtshof klar, dass es für die Strafbarkeit von Transplantationsmedizinern überhaupt an einem hinreichend bestimmten Straftatbestand fehlte und rief den Gesetzgeber zur Nachbesserung auf.
Das Urteil ist aus rechtswissenschaftlicher Sicht absolut zu begrüßen. Der Weg dahin war allerdings steinig: der Freigesprochene saß zunächst in Untersuchungshaft; zeitweise drohten ihm eine mehrjährige Haftstrafe sowie ein lebenslanges Berufsverbot. Umso mehr sind er und seine Verteidiger zu diesem Erfolg zu beglückwünschen.
Legen Sie Ihr Strafverfahren in die richtigen Hände