Kapitaldelikte - Wenn es um Kopf und Kragen geht

Kapitaldelikte sind nicht, wie manche aufgrund des Namens vermuten, Teil des Wirtschaftsstrafrechts, sondern es handelt sich um eine historische Bezeichnung, mit der man heute Tötungsdelikte meint. Der Begriff kommt vom lateinischen Wort caput, deutsch Kopf, denn früher ging es für die Angeklagten in solchen Strafprozessen wörtlich um Kopf und Kragen: im Fall einer Verurteilung drohte nämlich die Todesstrafe.

Als erfahrene Strafverteidigerin vertrete ich Sie in Kapitalsachen in Leipzig und bundesweit.

Kapitaldelikte - Tötungsdelikte mit lebenslanger Freiheitsstrafe

sind zum Beispiel:

Statistik Mordopfer deutsche Großstädte 2018

Strafrahmen für Tötungsdelikte

Die Todesstrafe ist in Deutschland zum Glück kein Thema mehr. Die Strafrahmen für Kapitaldelikte sind allerdings die höchsten im deutschen Strafrecht. Für Mord wird gemäß § 211 StGB zwingend eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt. Bei anderen Tatbeständen wie beispielsweise sexuellem Missbrauch von Kindern mit Todesfolge (§ 176d StGB) ist die Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe möglich. Ansonsten werden regelmäßig sogenannte zeitige (also zeitlich begrenzte) Freiheitsstrafen von mehreren Jahren verhängt.

Das Höchstmaß der zeitigen Freiheitsstrafe sind 15 Jahre. Das Mindestmaß der Freiheitsstrafe ist bei Tötungsdelikten erhöht, so beträgt es beispielsweise beim Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB) 10 Jahre. Bei der Strafzumessung spielen viele Faktoren eine Rolle, zum Beispiel das Vorleben und die Motivation des Täters. In Deutschland können nur Freiheitsstrafen von maximal 2 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden, sodass bei der Verurteilung wegen eines Tötungsdelikts in der Regel keine Bewährungsstrafe in Betracht kommt.

Untersuchungshaft im Kapitalstrafrecht

In „Kap-Sachen“ wird gegen Beschuldigte in der Regel Untersuchungshaft verhängt, d.h. sie befinden sich zumeist seit ihrer Ermittlung als Tatverdächtige bis zur Hauptverhandlung in Haft. Die Untersuchungshaft ist allerdings keine vorgezogene Strafe – jeder Angeklagte gilt bis zu seiner rechtskräftigen Verurteilung als nicht schuldig – sondern soll die Durchführung des Verfahrens absichern. Daher darf U-Haft grundsätzlich nur verhängt werden, wenn einer der Haftgründe Flucht, Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Wiederholungsgefahr vorliegt. Bei manchen Kapitaldelikten – zum Beispiel Mord oder Totschlag – kann die U-Haft allerdings gemäß § 112 Abs. 3 StPO auch ohne einen solchen Haftgrund verhängt werden. Das bedeutet leider, dass Beschuldigte oft schlechte Chancen haben, vor Abschluss des Verfahrens aus der Haft entlassen zu werden.

Ein erfahrener Strafverteidiger kann abschätzen, ob und wie im Einzelfall die Untersuchungshaft mithilfe einer Haftbeschwerde oder Haftprüfung angegriffen werden kann.

Lebenslange Freiheitsstrafe

Die lebenslange Freiheitsstrafe dauert, wie der Name bereits sagt, grundsätzlich lebenslang und nicht, wie gelegentlich behauptet wird, 15 Jahre. Es ist jedoch möglich, aus der lebenslangen Haft vorzeitig entlassen zu werden wie bei zeitigen (zeitlich begrenzten) Freiheitsstrafen auch. Die vorzeitige Entlassung ist gemäß § 57a StGB möglich, wenn mindestens 15 Jahre verbüßt wurden und die besondere Schwere der Schuld dem nicht entgegen steht. Außerdem muss ein rechtspsychologisches Prognosegutachten feststellen, dass von dem Verurteilten keine Gefahr ausgeht.

Lebenslang Verurteilte in Deutschland (2022)

1.671

männlich

105

weiblich

Verhandlung vor dem Schwurgericht

Gemäß § 74 Abs. 2 GVG ist für die Verhandlung von Kapitaldelikten eine Große Strafkammer als sogenannte Schwurgerichtskammer am Landgericht zuständig. Dabei handelt es sich um ein Gericht, dass mit 3 Berufsrichtern und 2 Schöffen besetzt ist, die alle and der Verhandlung teilnehmen und am Ende gleichberechtigt über das Urteil abstimmen.

Für die Hauptverhandlung in Strafsachen gelten der Unmittelbarkeitsgrundsatz und der Mündlichkeitsgrundsatz, d.h. es dürfen nur diejenigen Beweismittel dem Urteil zugrunde gelegt werden, die in die Hauptverhandlung eingeführt wurden. Ein erfahrener Strafverteidiger wird daher darauf achten, dass alle entlastenden Umstände in der Verhandlung zur Sprache kommen.

Schuldfähigkeit

Das Strafrecht geht grundsätzlich davon aus, dass jeder Erwachsene voll schuldfähig, also für seine Handlungen uneingeschränkt verantwortlich ist. Die Schuldfähigkeit des Täters bei der Tatbegehung kann allerdings gemindert oder aufgehoben sein, zum Beispiel aufgrund einer schwerwiegenden psychischen Erkrankung oder Drogenkonsum. In Schwurgerichtsverfahren, in denen lange Haftstrafen drohen, wird die Schuldfähigkeit von Angeklagten regelmäßig von forensischen Psychiatern untersucht. Die Auseinandersetzung mit dem Gutachten des Sachverständigen ist ein wichtiger Aspekt der Verteidigungsarbeit. Ein Beschuldigter kann frei entscheiden, ob er mit dem psychiatrischen Sachverständigen spricht oder nicht – auch hier gilt das Recht zu schweigen. Wenn man der Exploration nicht zustimmt, wird allerdings ein Gutachten nach Aktenlage erstellt. Daher ist es unbedingt empfehlenswert, gemeinsam mit dem Strafverteidiger zu beratschlagen ob man mit dem Sachverständigen spricht oder nicht.

Verhängung von Maßregeln

Wenn das Schwurgericht feststellt, dass ein Tötungsdelikt im Zustand verminderter oder aufgehobener Schuldfähigkeit begangen wurde und vom Täter weiterhin die Gefahr erheblicher Straftaten ausgeht, kann es ihn dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus unterbringen (§ 63 StGB). Gegen Täter, die zwar nicht schuldgemindert sind, aber von denen aufgrund wiederholter schwerer Straftaten eine erhebliche Gefahr ausgeht, kann die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (§ 66 StGB) angeordnet werden. Solche Maßregeln können nicht nur isoliert, sondern unter Umständen auch neben einer Freiheitsstrafe angeordnet werden.

Beide Maßregeln sind unbefristet, das heißt Verurteilte kommen erst dann wieder in Freiheit, wenn Sachverständige ihre Ungefährlichkeit feststellen. Die Unterbringung im Maßregelvollzug oder in der Sicherungsverwahrung kann daher im Einzelfall viel länger dauern, als eine zeitige Freiheitsstrafe. Eine sinnvolle Verteidigungsstrategie muss daher immer mögliche Maßregeln im Blick haben, um für den Mandanten das günstigste Ergebnis zu erzielen.

Sicherungsverwahrung in deutschen JVAs bis 2015

Tendenz der letzten Jahre

Auch wenn die Medien gelegentlich suggerieren, dass die Schwerkriminalität ansteigt, sind die Verurteilungen wegen Mord und Totschlag in den letzten Jahrzehnten tatsächlich leicht zurück gegangen.

Verurteilungen wegen Mord und Totschlag in Deutschland

700

im Jahr 2000

595

im Jahr 2005

617

im Jahr 2010

513

im Jahr 2015

526

im Jahr 2020

Revision als einziges Rechtsmittel

Ein Urteil einer Schwurgerichtskammer beim Landgericht kann man nur mit dem Rechtsmittel der Revision anfechten. Im Revisionsverfahren prüft der Bundesgerichtshof, ob das Urteil des Schwurgerichts rechtliche Fehler enthält oder ob die Verfahrensrechte des Angeklagten verletzt worden sind. Das Revisionsverfahren ist in der Regel ein rein schriftliches Verfahren, in dem keine neuen Beweise eingebracht werden können. Die Verteidigung muss daher bereits in der Hauptverhandlung darauf achten, dass sämtliche entlastende Umstände behandelt werden und mögliche Revisionsgründe im Blick haben. Mehr zum Thema Revision lesen Sie hier.

Legen Sie Ihr Strafverfahren in die richtigen Hände