Verteidigung im Kapitalstrafrecht

Verteidigung bei schwersten Delikten

Kapitalstrafrecht

Wenn es um Tötungsdelikte wie Mord oder Totschlag geht, steht für Beschuldigte die restliche Lebenszeit auf dem Spiel. Wir vertreten Sie in Leipzig und bundesweit mit der nötigen Erfahrung, Härte und Diskretion.

✓ Vertretung vor Schwurgerichten ✓ Abwehr von Sicherungsverwahrung ✓ Expertise in psychiatrischen Gutachten

Kapitaldelikte: Mehr als nur Wirtschaft

Kapitaldelikte sind nicht – wie manche aufgrund des Namens vermuten – Teil des Wirtschaftsstrafrechts. Es handelt sich um eine historische Bezeichnung für schwerste Tötungsdelikte. Der Begriff stammt vom lateinischen Wort caput (Kopf), denn früher ging es in diesen Prozessen wörtlich um Kopf und Kragen: Es drohte die Todesstrafe.

Tötungsdelikte mit lebenslanger Freiheitsstrafe

Zu den Kapitaldelikten, bei denen das höchste Strafmaß droht, zählen unter anderem:

Mord (§ 211 StGB) Totschlag im besonders schweren Fall Raub mit Todesfolge Brandstiftung mit Todesfolge
Statistik vorsätzliche Tötungen

Quelle: Statista

Justitia Waage Strafrecht

Der Strafrahmen für Tötungsdelikte

Die Todesstrafe ist in Deutschland zum Glück kein Thema mehr. Die Strafrahmen für Kapitaldelikte sind allerdings die höchsten im deutschen Strafrecht. Für Mord wird gemäß § 211 StGB zwingend eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt.

Das Höchstmaß der zeitigen (zeitlich begrenzten) Freiheitsstrafe liegt bei 15 Jahren. Bei Tötungsdelikten ist das Mindestmaß massiv erhöht: Beim Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB) beträgt es bereits 10 Jahre.

Da in Deutschland nur Strafen von maximal 2 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden können, kommt bei Tötungsdelikten eine Bewährungsstrafe in aller Regel nicht mehr in Betracht.

Untersuchungshaft im Kapitalstrafrecht

In „Kap-Sachen“ wird fast immer Untersuchungshaft angeordnet. Die Beschuldigten befinden sich meist von der ersten Ermittlung bis zur Hauptverhandlung in Haft. U-Haft ist keine vorgezogene Strafe, sondern soll das Verfahren absichern.

Die Ausnahme: § 112 Abs. 3 StPO

Normalerweise erfordert Untersuchungshaft einen konkreten Haftgrund (Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr, Wiederholungsgefahr). Bei Kapitaldelikten wie Mord oder Totschlag kann die U-Haft jedoch auch völlig ohne das Vorliegen eines solchen Haftgrundes verhängt werden!

Dies führt dazu, dass Beschuldigte extrem schlechte Chancen haben, vor Abschluss des Verfahrens auf freien Fuß zu kommen. Als erfahrene Strafverteidiger prüfen wir minuziös, ob wir die Haft per Haftbeschwerde oder Haftprüfung rechtlich angreifen können.

Die lebenslange Freiheitsstrafe

Lebenslang bedeutet in Deutschland grundsätzlich lebenslang – und nicht, wie oft fälschlich behauptet wird, automatisch "nur 15 Jahre".

Es ist jedoch möglich, vorzeitig entlassen zu werden (§ 57a StGB). Die Voraussetzungen dafür sind streng: Es müssen mindestens 15 Jahre verbüßt sein, die "besondere Schwere der Schuld" darf nicht festgestellt worden sein, und ein rechtspsychologisches Prognosegutachten muss bescheinigen, dass von dem Verurteilten keine Gefahr mehr ausgeht.

Lebenslang Verurteilte in Deutschland (2022)

👨 1.671 Männer
👩 105 Frauen

Verhandlung vor dem Schwurgericht

Für die Verhandlung von Kapitaldelikten ist zwingend eine Große Strafkammer als sogenannte Schwurgerichtskammer am Landgericht zuständig. Sie ist mit 3 Berufsrichtern und 2 Schöffen besetzt, die am Ende gleichberechtigt über das Urteil abstimmen.

Es gelten der Unmittelbarkeits- und Mündlichkeitsgrundsatz: Nur was in der Verhandlung besprochen wird, darf ins Urteil fließen. Wir sorgen dafür, dass sämtliche entlastenden Umstände gnadenlos in den Prozess eingeführt werden.

Schuldfähigkeit & Psychiatrische Gutachten

Das Strafrecht geht davon aus, dass jeder Erwachsene voll schuldfähig ist. Diese kann jedoch durch schwerwiegende psychische Erkrankungen oder Drogenkonsum gemindert oder aufgehoben sein (§§ 20, 21 StGB).

In Schwurgerichtsverfahren wird fast immer die Schuldfähigkeit von forensischen Psychiatern untersucht. Die Auseinandersetzung mit diesem Sachverständigengutachten ist ein wichtigter Aspekt unserer Verteidigung.

Schuldfähigkeit Psychiatrisches Gutachten

Verhängung von Maßregeln (Psychiatrie & Sicherungsverwahrung)

Wenn ein Tötungsdelikt im Zustand verminderter/aufgehobener Schuldfähigkeit begangen wurde und vom Täter weiterhin Gefahr ausgeht, kann das Gericht die dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie anordnen (§ 63 StGB).

Gegen Täter, die voll schuldfähig sind, von denen aber wegen wiederholter schwerer Straftaten Lebensgefahr für die Allgemeinheit ausgeht, kann die Sicherungsverwahrung (§ 66 StGB) angeordnet werden. Beide Maßregeln sind unbefristet. Man kommt erst frei, wenn Sachverständige die Ungefährlichkeit feststellen – was oft viel länger dauert als eine reguläre Haftstrafe.

Statistik Sicherungsverwahrung

Quelle: Statista

Tendenz der letzten Jahre

Auch wenn die mediale Berichterstattung oft etwas anderes suggeriert: Die Verurteilungen wegen Mord und Totschlag sind in Deutschland in den letzten Jahrzehnten tatsächlich leicht zurückgegangen.

2000
700
2005
595
2010
617
2015
513
2020
526

Verurteilungen wegen Mord und Totschlag in Deutschland

Revision als einziges Rechtsmittel

Ein Urteil einer Schwurgerichtskammer am Landgericht kann man nur mit der Revision anfechten (eine Berufung ist nicht möglich). Der Bundesgerichtshof prüft, ob Verfahrensfehler vorliegen.

Da dort keine neuen Beweise mehr eingebracht werden können, muss die Verteidigung bereits in der Hauptverhandlung hochkonzentriert arbeiten und das Revisionsrecht im Hinterkopf haben.

Verteidigung, wenn es um alles geht

Im Kapitalstrafrecht gibt es keinen Raum für Fehler. Wenn es um alles geht, sollten sie jemanden mit bestmöglichen Fachkenntnissen und Erfahrung aus unzähligen Kapitalstrafsachen an Ihrer Seite haben.

Fachanwältin Andrea Liebscher und Rechtsanwältin Rose Schmitz kämpfen in diesen existentiellen Ausnahmesituationen kompromisslos für Ihre Rechte und die Wahrung eines fairen Verfahrens.

Aus unserer Praxis

Vorwurf: Versuchter Mord. Es drohte eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Ergebnis: Durch intensive Vorbereitung des Beschuldigten auf das psychiatrische Gutachten konnte eine verminderte Schuldfähigkeit herausgearbeitet werden. Das Gericht verurteilte zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren.

Andrea Liebscher Fachanwältin für Strafrecht

Andrea Liebscher

Fachanwältin für Strafrecht

Rose Schmitz Rechtsanwältin

Rose Schmitz

Rechtsanwältin