Strafverteidigung Revisionsrecht Leipzig

Letzte Instanz: Bundesgerichtshof & OLG

Revisionsrecht

Ist ein Urteil in einer Strafsache erst einmal gesprochen, ist die Revision häufig die einzige und letzte Chance, am Urteil noch etwas zu ändern. Wir verteidigen Sie von Leipzig aus bundesweit vor allen Revisionsgerichten.

✓ Vertretung vor dem BGH & OLG ✓ Höchste juristische Präzision ✓ Nachweisbare Erfolge

Achtung: Absolute Notfristen!

Im Revisionsrecht verzeiht der Gesetzgeber keine Fehler und keine Verspätungen. Sie dürfen keine Zeit verlieren.

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Einlegungsfrist: Genau 1 Woche

Ab der mündlichen Urteilsverkündung in der letzten Verhandlung haben Sie exakt eine Woche Zeit, um die Revision einzulegen. Senden Sie ein Schreiben mit folgenden Satz an das Gericht, das das Urteil gesprochen hat:
"Ich lege gegen das Urteil [Datum, Aktenzeichen] Revision ein."

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Begründungsfrist: Genau 1 Monat

Sobald Ihnen das schriftliche Urteil per Post zugestellt wurde, läuft die Begründungsfrist von einem Monat. Die Revisionsbegründung muss zwingend durch einen Rechtsanwalt erfolgen.

Anwendungsbereich & Prüfungsmaßstab

Gegen jedes erstinstanzliche Strafurteil ist in Deutschland das Rechtsmittel der Revision zulässig. Besondere Bedeutung hat die Revision gegen Urteile der Landgerichte (Große Strafkammern), denn hier ist sie das einzige zulässige Rechtsmittel und damit die einzige Chance.

Was prüft das Revisionsgericht?

Ein Revisionsgericht (Oberlandesgericht oder Bundesgerichtshof) prüft ausschließlich, ob ein Urteil auf einem Rechtsfehler beruht. Es kontrolliert nur, ob das untere Gericht die Gesetze fehlerfrei angewandt hat.

Die vom Instanzgericht festgestellten Tatsachen sind für das Revisionsgericht "unantastbar". Das bedeutet: Es wird keine neue Beweisaufnahme durchgeführt, es werden keine neuen Zeugen gehört und man kann im Revisionsverfahren keine neuen Beweise vorbringen.

Gerichtsakten Revisionsverfahren

Arten von Rügen

Ziel der Revision ist es, das Revisionsgericht davon zu überzeugen, dass das Urteil aufgehoben werden muss. Dies kann durch präzise Rügen auf zwei Ebenen geschehen:

Die Sachrüge

Mit der Sachrüge legen wir dar, dass das Gericht einen Straftatbestand fehlerhaft angewandt hat, z.B., weil die im Urteil beschriebene Tat gar nicht den Voraussetzungen des jeweiligen Gesetzes entspricht.

Die Verfahrensrüge

Mit der Verfahrensrüge zeigen wir auf, dass erhebliche Verfahrensfehler stattgefunden haben. Zum Beispiel, wenn das Gericht essenzielle Beweisanträge der Verteidigung unrechtmäßig abgelehnt hat.

Ablauf des Revisionsverfahrens

Sind die Revisionsbegründungen durch uns geschrieben, werden die Akten der Generalstaatsanwaltschaft (beim OLG) bzw. dem Generalbundesanwalt (beim BGH) vorgelegt. Diese unabhängigen Juristen nehmen Stellung zu unseren Rügen.

Das Revisionsgericht entscheidet in der Mehrheit der Fälle schriftlich per Beschluss. Nur in seltenen Fällen, etwa wenn es um besonders grundlegende Rechtsfragen geht, findet eine echte Revisionshauptverhandlung statt.

Die Entscheidung des Gerichts

Da das Revisionsgericht nur eine Kontrollinstanz ist, erhält man von dort kein neues, milderes Urteil. Man erhält eine Entscheidung darüber, ob das angegriffene Urteil aufgehoben wird. Falls ja, wird die Sache zur neuen Verhandlung an das letzte Gericht (an andere Richter) zurückverwiesen. Man erkämpft sich also ein neues, faires Verfahren.

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5.000

Revisionen pro Jahr am OLG

🏛️
3.000

Revisionen pro Jahr am BGH

⚖️
nur 6%

Erfolgsquote (Aufhebungen)

Die extrem niedrige Aufhebungsquote zeigt: Die Revision verzeiht keine juristischen Handwerksfehler. Die Beauftragung einer absoluten Spezialistin ist unerlässlich.

Aus unserer Praxis: BGH & OLG Erfolge

Die Rechtsprechung stellt immer strengere Anforderungen an die Darstellung von Rügen. Wir beherrschen dieses juristische Präzisionswerkzeug und konnten bereits bedeutende Aufhebungen höchstrichterlich erstreiten:

Erfolgreiche Sachrüge OLG Dresden

Aufhebung eines Berufungsurteils wegen Untreue

Die Ausgangslage: Das LG Leipzig verurteilte unseren Mandanten wegen Untreue (§ 266 StGB). Dafür muss zwingend ein konkreter Vermögensschaden nachgewiesen werden.

Unser Revisions-Erfolg: Rechtsanwältin Liebscher konnte nachweisen, dass das Gericht diesen Schaden im Urteil nicht lückenlos dargelegt hatte. Die Feststellungen waren fehlerhaft. Das OLG Dresden gab unserer Sachrüge in vollem Umfang statt und hob das Urteil auf.

Aktenzeichen: 1 OLG 12 Ss 8/19 (Beschluss vom 17.01.2019)
Erfolgreiche Verfahrensrüge Bundesgerichtshof (BGH)

Aufhebung eines Urteils im Wirtschaftsstrafrecht

Die Ausgangslage: In einem umfangreichen Wirtschaftsstrafverfahren am LG Leipzig hatte unser Verteidigungsteam präsente eigene Sachverständige geladen, um das gerichtlich bestellte, fehlerhafte Gutachten zu widerlegen. Die Strafkammer lehnte die Vernehmung völlig zu Unrecht ab.

Unser Revisions-Erfolg: Wir legten Revision beim BGH ein. Der Bundesgerichtshof erteilte der fehlerhaften Ablehnung unseres Beweisantrags eine harte Abfuhr, wertete dies als massiven Verfahrensfehler und hob das Urteil des Landgerichts Leipzig vollständig auf.

Aktenzeichen: 5 StR 450/21 (Beschluss vom 12.05.2022)

Ihr Revisionsverteidiger

Das Revisionsrecht ist ein Bereich, den sich ein Rechtsanwalt nicht kurzfristig mithilfe des Gesetzestextes erschließen kann. Es ist durch jahrzehntelange, hochkomplexe Rechtsprechung geprägt.

Fachanwältin Andrea Liebscher und Rechtsanwältin Rose Schmitz verfügen über die notwendige Erfahrung, die juristische Präzision und den langen Atem, um Fehler der unteren Instanzen schonungslos aufzudecken.

Hinweis zur Vergütung: Da die Anfertigung einer Revisionsbegründungsschrift erheblichen Zeitaufwand erfordert, erfolgt die Vergütung in der Regel über eine Vergütungsvereinbarung. Auch bei Pflichtverteidigungen kann eine Zusatzvergütung vereinbart werden.

Andrea Liebscher Fachanwältin für Strafrecht

Andrea Liebscher

Fachanwältin für Strafrecht

Rose Schmitz Rechtsanwältin

Rose Schmitz

Rechtsanwältin