Fachanwaltskanzlei für junge Beschuldigte
Jugendstrafrecht
Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Gerade im Ermittlungsverfahren können durch eine gute Verteidigung die wichtigsten Weichen für die Zukunft gestellt werden.
Warum das Jugendstrafrecht anders ist: Erziehung statt Strafe
Das Jugendstrafrecht hat ein klares Ziel: junge Menschen zu erziehen und sie vor einer kriminellen Karriere zu bewahren. Der Gesetzgeber weiß, dass die Pubertät eine hochkomplexe Phase ist, in der sich das Gehirn neu ordnet und Fehlverhalten oft ein Ausdruck dieser Umorientierung ist.
Für viele Jugendliche ist strafbares Verhalten eine vorübergehende Erscheinung – völlig unabhängig von Herkunft oder sozialem Umfeld. Die gute Nachricht: Die Justiz setzt hier auf erzieherische Maßnahmen statt auf harte Strafen. Es gibt vielfältige Möglichkeiten, zu reagieren, ohne dass es zwingend zu einer Verurteilung kommen muss.
Wichtiger Hinweis zur Einstellung des Verfahrens
Oft gibt es die Chance, Verfahren stillschweigend oder unter Auflagen einzustellen. Dies ist ein großer Erfolg, hat aber dennoch dokumentarische Folgen, die man kennen muss.
Das Erziehungsregister
Hier werden alle Maßnahmen nach Jugendstrafrecht, also auch Einstellungen, eingetragen.
Wer liest das? Ausschließlich Gerichte und Behörden (bei erneuten Straftaten).
Löschung: In der Regel mit Vollendung des 24. Lebensjahres.
Das Führungszeugnis
Hier landen nur echte Verurteilungen ab einer gewissen Bedeutung (z.B. Jugendstrafe).
Wer liest das? Potenzielle Arbeitgeber oder Ausbildungsbetriebe können dieses Zeugnis verlangen. Es ist das "öffentliche" Aushängeschild.
Unser Ziel als Verteidigung: Wir kämpfen dafür, dass das Führungszeugnis sauber bleibt und die Zukunftsperspektiven des Jugendlichen nicht zerstört werden!
Häufige Jugenddelikte
Im Jugendstrafrecht sehen wir immer wieder ähnliche Deliktarten. Dazu gehören unter anderem:
Wichtig: Auch wenn einige dieser Delikte harmlos erscheinen mögen, können sie ohne anwaltliche Begleitung schwerwiegende und vor allem sehr langwierige Folgen haben.
Warum Jugendliche straffällig werden
Jugendkriminalität ist selten eindimensional. Oft stecken komplexe Ursachen dahinter, die das Verhalten beeinflussen. Ein Verständnis dieser Ursachen ist entscheidend, um vor Gericht die richtigen Argumente für eine milde, erzieherische Lösung zu finden.
- Gruppendruck: Negativer Einfluss durch Dynamiken im Freundeskreis.
- Social Media: Druck und negative Vorbilder aus sozialen Netzwerken.
- Familienverhältnisse: Zerrüttete Strukturen oder Belastungen im Elternhaus.
- Fehlende Perspektiven: Mangel an konstruktiven Hobbys, Sport oder Vorbildern.
- Ausgrenzung: Stigmatisierung und soziale Isolation.
Häufige Fragen (FAQs)
Grundlagen & Strafmündigkeit
Was ist im Jugendstrafrecht strafbar?
Ab wann muss ich mich strafrechtlich verantworten?
Eltern im Verfahren
Muss ich meinen Eltern von dem Strafverfahren erzählen?
Müssen meine Eltern mit zum Anwalts-Termin kommen?
Rechtsfolgen & Jugendgerichtshilfe
Welche Strafen kann ich bekommen?
- Verwarnung (§ 14 JGG)
- Auflagen (§ 15 JGG) (z.B. Schadenswiedergutmachung, Sozialstunden)
- Weisungen (§ 10 JGG) (z.B. Täter-Opfer-Ausgleich)
- Erziehungsbeistandschaft (§ 12 Nr. 1 JGG)
- Jugendarrest (§ 16 JGG) (Freizeitarrest, Kurzarrest, Dauerarrest)
- Heimerziehung (§ 12 Nr. 2 JGG)
- Bewährung ohne Strafe (§ 27 JGG)
- Jugendstrafe (§§ 17 ff. JGG) (Freiheitsstrafe)
Welche Aufgabe hat die Jugendgerichtshilfe?
🚨 Achtung: Im Gegensatz zu Ihrer Anwältin unterliegt die Jugendgerichtshilfe keiner Schweigepflicht! Alles, was im persönlichen Gespräch geäußert wird, landet im Bericht für das Gericht. Eine Vorbereitung auf dieses Gespräch mit dem Anwalt ist zwingend nötig.
Verteidigung mit Augenmaß und Empathie
Im Jugendstrafrecht ist juristisches Wissen nur die halbe Miete. Es erfordert psychologisches Fingerspitzengefühl, Geduld und die Fähigkeit, mit Jugendlichen auf Augenhöhe zu kommunizieren – ohne Vorwürfe, aber mit klaren Ansagen.
Rechtsanwältin Rose Schmitz ist unsere ausgewiesene Expertin für junge Beschuldigte. Gemeinsam mit Fachanwältin Andrea Liebscher stellt sie sicher, dass ein Fehler in der Jugend nicht den Lebenslauf für die Ewigkeit ruiniert.
Rose Schmitz
Rechtsanwältin
Andrea Liebscher
Fachanwältin für Strafrecht