Jugendstrafrecht Leipzig

Fachanwaltskanzlei für junge Beschuldigte

Jugendstrafrecht

Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Gerade im Ermittlungsverfahren können durch eine gute Verteidigung die wichtigsten Weichen für die Zukunft gestellt werden.

✓ Erziehung statt Strafe ✓ Schutz vor Vorstrafen ✓ Kommunikation auf Augenhöhe

Warum das Jugendstrafrecht anders ist: Erziehung statt Strafe

Das Jugendstrafrecht hat ein klares Ziel: junge Menschen zu erziehen und sie vor einer kriminellen Karriere zu bewahren. Der Gesetzgeber weiß, dass die Pubertät eine hochkomplexe Phase ist, in der sich das Gehirn neu ordnet und Fehlverhalten oft ein Ausdruck dieser Umorientierung ist.

Für viele Jugendliche ist strafbares Verhalten eine vorübergehende Erscheinung – völlig unabhängig von Herkunft oder sozialem Umfeld. Die gute Nachricht: Die Justiz setzt hier auf erzieherische Maßnahmen statt auf harte Strafen. Es gibt vielfältige Möglichkeiten, zu reagieren, ohne dass es zwingend zu einer Verurteilung kommen muss.

Jugendliche Gruppendruck

Wichtiger Hinweis zur Einstellung des Verfahrens

Oft gibt es die Chance, Verfahren stillschweigend oder unter Auflagen einzustellen. Dies ist ein großer Erfolg, hat aber dennoch dokumentarische Folgen, die man kennen muss.

Das Erziehungsregister

Hier werden alle Maßnahmen nach Jugendstrafrecht, also auch Einstellungen, eingetragen.

Wer liest das? Ausschließlich Gerichte und Behörden (bei erneuten Straftaten).
Löschung: In der Regel mit Vollendung des 24. Lebensjahres.

Das Führungszeugnis

Hier landen nur echte Verurteilungen ab einer gewissen Bedeutung (z.B. Jugendstrafe).

Wer liest das? Potenzielle Arbeitgeber oder Ausbildungsbetriebe können dieses Zeugnis verlangen. Es ist das "öffentliche" Aushängeschild.

Unser Ziel als Verteidigung: Wir kämpfen dafür, dass das Führungszeugnis sauber bleibt und die Zukunftsperspektiven des Jugendlichen nicht zerstört werden!

Jugendlicher Schwarzfahrer

Häufige Jugenddelikte

Im Jugendstrafrecht sehen wir immer wieder ähnliche Deliktarten. Dazu gehören unter anderem:

Diebstahl / Ladendiebstahl Körperverletzung Schwarzfahren (Erschleichen) Fahren ohne Fahrerlaubnis BTM / Alkohol am Steuer Sachbeschädigung (Graffiti) Cybermobbing / Internetdelikte

Wichtig: Auch wenn einige dieser Delikte harmlos erscheinen mögen, können sie ohne anwaltliche Begleitung schwerwiegende und vor allem sehr langwierige Folgen haben.

Warum Jugendliche straffällig werden

Jugendkriminalität ist selten eindimensional. Oft stecken komplexe Ursachen dahinter, die das Verhalten beeinflussen. Ein Verständnis dieser Ursachen ist entscheidend, um vor Gericht die richtigen Argumente für eine milde, erzieherische Lösung zu finden.

  • Gruppendruck: Negativer Einfluss durch Dynamiken im Freundeskreis.
  • Social Media: Druck und negative Vorbilder aus sozialen Netzwerken.
  • Familienverhältnisse: Zerrüttete Strukturen oder Belastungen im Elternhaus.
  • Fehlende Perspektiven: Mangel an konstruktiven Hobbys, Sport oder Vorbildern.
  • Ausgrenzung: Stigmatisierung und soziale Isolation.
Entwicklung, junge Pflanze

Häufige Fragen (FAQs)

Grundlagen & Strafmündigkeit

Was ist im Jugendstrafrecht strafbar?
Im Jugendstrafrecht gilt grundsätzlich das allgemeine Strafrecht (StGB). Das bedeutet, dass alle Straftatbestände, die für Erwachsene gelten, auch für Jugendliche und Heranwachsende gelten. Der Unterschied liegt primär in den Rechtsfolgen, die auf den erzieherischen Gedanken abzielen.
Ab wann muss ich mich strafrechtlich verantworten?
Die Strafmündigkeit beginnt exakt mit dem 14. Geburtstag. Vorher gilt man als absolut schuldunfähig und muss sich nicht strafrechtlich verantworten (es greifen ggf. Maßnahmen des Jugendhilferechts). Ab dem 18. Geburtstag kann das Erwachsenenstrafrecht angewendet werden; ab dem 21. Geburtstag muss es angewendet werden.

Eltern im Verfahren

Muss ich meinen Eltern von dem Strafverfahren erzählen?
Nein, Sie sind dazu nicht verpflichtet. Es gibt keine Regel, die Sie zum Gespräch zwingt. ABER: Eltern haben eine eigene Position im Verfahren. Gemäß § 67 JGG müssen sie beispielsweise vor einer Vernehmung informiert werden und haben das Recht, dabei zu sein. Es ist oft ratsam, die Eltern frühzeitig einzuweihen, da diese ohnehin meist direkt per Post benachrichtigt werden.
Müssen meine Eltern mit zum Anwalts-Termin kommen?
Grundsätzlich nicht. Oft tragen die Eltern jedoch die Anwaltskosten und haben ein Interesse daran, uns kennenzulernen. Das Erstgespräch findet häufig so statt, dass zunächst alle gemeinsam Informationen austauschen. Danach können die Eltern gebeten werden, den Raum zu verlassen, um ein Vertrauensgespräch unter vier Augen mit dem/der Jugendlichen zu führen. Die anwaltliche Schweigepflicht gilt auch gegenüber den Eltern!

Rechtsfolgen & Jugendgerichtshilfe

Welche Strafen kann ich bekommen?
Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) enthält eine Rangfolge von der mildesten bis zur schwersten Maßnahme:
  • Verwarnung (§ 14 JGG)
  • Auflagen (§ 15 JGG) (z.B. Schadenswiedergutmachung, Sozialstunden)
  • Weisungen (§ 10 JGG) (z.B. Täter-Opfer-Ausgleich)
  • Erziehungsbeistandschaft (§ 12 Nr. 1 JGG)
  • Jugendarrest (§ 16 JGG) (Freizeitarrest, Kurzarrest, Dauerarrest)
  • Heimerziehung (§ 12 Nr. 2 JGG)
  • Bewährung ohne Strafe (§ 27 JGG)
  • Jugendstrafe (§§ 17 ff. JGG) (Freiheitsstrafe)
Welche Aufgabe hat die Jugendgerichtshilfe?
Die Jugendgerichtshilfe (JGH) soll den Jugendlichen in allen Stadien des Verfahrens beraten und betreuen. Ihr Vorschlag zur strafrechtlichen Reaktion hat vor Gericht ein extrem hohes Gewicht.

🚨 Achtung: Im Gegensatz zu Ihrer Anwältin unterliegt die Jugendgerichtshilfe keiner Schweigepflicht! Alles, was im persönlichen Gespräch geäußert wird, landet im Bericht für das Gericht. Eine Vorbereitung auf dieses Gespräch mit dem Anwalt ist zwingend nötig.

Verteidigung mit Augenmaß und Empathie

Im Jugendstrafrecht ist juristisches Wissen nur die halbe Miete. Es erfordert psychologisches Fingerspitzengefühl, Geduld und die Fähigkeit, mit Jugendlichen auf Augenhöhe zu kommunizieren – ohne Vorwürfe, aber mit klaren Ansagen.

Rechtsanwältin Rose Schmitz ist unsere ausgewiesene Expertin für junge Beschuldigte. Gemeinsam mit Fachanwältin Andrea Liebscher stellt sie sicher, dass ein Fehler in der Jugend nicht den Lebenslauf für die Ewigkeit ruiniert.

Rose Schmitz Rechtsanwältin Jugendstrafrecht

Rose Schmitz

Rechtsanwältin

Andrea Liebscher Fachanwältin für Strafrecht

Andrea Liebscher

Fachanwältin für Strafrecht