Jugendstrafrecht Leipzig: Fachanwalt für junge Beschuldigte

Im Jugendstrafrecht soll der Erziehungsgedanke im Vordergrund stehen, wofür der Justiz vielfältige Reaktionsmöglichkeiten auf strafbares Verhalten zur Verfügung stehen. In diesem Bereich können besonders im Ermittlungsverfahren wichtige Weichen durch eine gute Verteidigung gestellt werden. Als spezialisierte Jugendstrafrecht Anwältin und Strafverteidigerin verfügt Rose Schmitz über umfangreiches Wissen und Erfahrungen in diesem Gebiet. Sie vertritt Sie vor Gerichten in Leipzig und bundesweit, wenn Sie mit dem Jugendstrafrecht in Konflikt geraten sind.

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Warum das Jugendstrafrecht anders ist: Erziehung statt Strafe

Das Jugendstrafrecht hat ein klares Ziel: junge Menschen zu erziehen und sie vor einer strafrechtlichen Karriere zu bewahren. Es weiß, dass die Pubertät eine komplexe Phase ist, in der das Gehirn sich neu ordnet und Fehlverhalten oft ein Ausdruck dieser Umorientierung sein kann. Für viele Jugendliche ist strafbares Verhalten bis zu einem gewissen Grad eine vorübergehende Erscheinung, die unabhängig von Herkunft oder sozialem Umfeld auftreten kann.

Die gute Nachricht: Das Jugendstrafrecht setzt auf erzieherische Maßnahmen statt auf harte Strafen. Es gibt vielfältige Möglichkeiten, auf strafbares Verhalten zu reagieren – und nicht immer muss es zur Verurteilung kommen.

Wichtiger Hinweis zur Einstellung des Verfahrens

Häufige Jugenddelikte: Eine Übersicht

Im Jugendstrafrecht sehen wir immer wieder ähnliche Deliktarten. Dazu gehören unter anderem:

Wichtig: Auch wenn einige dieser Delikte harmlos erscheinen mögen, können sie schwerwiegende Folgen haben. Eine professionelle Verteidigung ist hier immer ratsam.

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Warum Jugendliche straffällig werden

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Jugendkriminalität ist selten eindimensional. Oft stecken komplexe Ursachen dahinter, die das Verhalten junger Menschen beeinflussen können. Dazu zählen:

Ein Verständnis dieser Ursachen ist entscheidend, um im Verfahren die richtigen Argumente für eine erzieherische Lösung zu finden.

Häufige Fragen (FAQs)

Ihre wichtigsten Fragen zum Jugendstrafrecht

Grundlagen und Strafmündigkeit

Im Jugendstrafrecht gilt grundsätzlich das allgemeine Strafrecht (StGB). Das bedeutet, dass alle Straftatbestände, die für Erwachsene gelten, auch für Jugendliche und Heranwachsende gelten. Der Unterschied liegt primär in den Rechtsfolgen, die auf den erzieherischen Gedanken abzielen.

Die Strafmündigkeit beginnt mit dem 14. Geburtstag. Vorher gilt man als schuldunfähig und muss sich nicht strafrechtlich verantworten. Bei Fehlverhalten unter 14 Jahren können jedoch Maßnahmen des Jugendhilferechts (z.B. Hilfen zur Erziehung) greifen.

Ab dem 18. Geburtstag kann das Erwachsenenstrafrecht angewendet werden; ab dem 21. Geburtstag muss es angewendet werden.

Eltern und Sorgeberechtigte im Verfahren

Nein, Sie sind dazu nicht verpflichtet. Es gibt keine Regel, die Sie zum Gespräch mit den Eltern oder Sorgeberechtigten zwingt. ABER: Eltern haben eine eigene Position im Verfahren. Gemäß § 67 JGG müssen sie beispielsweise vor einer Vernehmung informiert werden und haben das Recht, dabei zu sein. Auch bei einer Hauptverhandlung haben sie Anwesenheitsrechte. Diese Regelung dient dem besonderen Schutz junger Beschuldigter.

Es ist daher oft ratsam, die Eltern oder Sorgeberechtigten so früh wie möglich über die Situation zu informieren, wenn ein Strafverfahren droht, da diese meist direkt per Post benachrichtigt werden.

Grundsätzlich nicht. Oft tragen die Eltern jedoch die Anwaltskosten und haben daher ein Interesse daran, die Anwältin kennenzulernen.

Das Erstgespräch findet häufig so statt, dass zunächst alle gemeinsam allgemeine Informationen austauschen. Im Anschluss können die Eltern gebeten werden, den Raum zu verlassen, um ein Vertrauensgespräch unter vier Augen mit der beschuldigten Person zu führen. Ganz wichtig dabei: Die anwaltliche Schweigepflicht gilt auch gegenüber den Eltern bzw. Sorgeberechtigten.

Rechtsfolgen und Jugendgerichtshilfe

Die §§ 5-7 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) enthalten eine abschließende Aufzählung der möglichen Rechtsfolgen. Diese folgen einer bestimmten Rangfolge, die von der mildesten bis zur schwersten Maßnahme reicht:

Die Jugendgerichtshilfe soll die beschuldigte Person in allen Stadien des Verfahrens beraten und betreuen. Ihr Ziel ist es, auf erzieherisch sinnvolle und nicht unverhältnismäßig belastende Maßnahmen hinzuwirken. Ihr Vorschlag zur strafrechtlichen Reaktion hat vor Gericht ein hohes Gewicht.

Wichtig: Im Gegensatz zu Ihrer Anwältin unterliegt die Jugendgerichtshilfe keiner Schweigepflicht! Alles, was im persönlichen Gespräch geäußert wird, kann später im Bericht landen, der vor Gericht erstattet wird. Daher ist Vorsicht geboten.

Liebscher Strafrecht – professionelle Hilfe im Jugendstrafrecht