Spezialisierte Verteidigung bei Drogendelikten
Betäubungsmittelstrafrecht
Das Betäubungsmittelstrafrecht befasst sich mit allen Straftaten im Zusammenhang mit den unter das BtMG und KCanG fallenden Substanzen. Als spezialisierte Anwältinnen vertreten wir Sie in Leipzig und bundesweit kompromisslos.
Straftatbestände nach dem BtMG und KCanG
Der Umgang mit Betäubungsmitteln ist in Deutschland streng reguliert. Bereits kleinste Berührungspunkte können weitreichende strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Zu den häufigsten Substanzen in unserer Verteidigungspraxis zählen:
Verbotene Verhaltensweisen
Das Gesetz bestraft jede Form des unerlaubten Umgangs. Wir verteidigen Sie effektiv bei Vorwürfen wie:
Geringe Mengen und Eigenbedarf
Häufig hört oder liest man, dass der Besitz geringer Mengen von Drogen zur eigenen Nutzung straflos sei. Doch Vorsicht, dies ist ein Irrtum! Der Besitz aller im BtMG aufgeführten Rauschmittel ist grundsätzlich strafbar.
Es gilt lediglich, dass bei geringen Mengen, die ausschließlich den Eigenbedarf decken sollen, von der Bestrafung abgesehen werden kann (§ 31a BtMG). Ob die Justiz das Verfahren wirklich einstellt, wird in jedem Einzelfall separat entschieden.
Aktuelles Update: CanG
Nach dem Cannabisgesetz ist seit dem 01.04.2024 der Besitz von bis zu 50g Cannabis (inkl. Mitführen im öffentlichen Raum bis 25g) zum Eigenbedarf straffrei. Aber Vorsicht: Bei Überschreitung der Freimengen drohen weiterhin empfindliche Strafen!
Die Praxis von Polizei und Justiz
Die Ermittlungsmaßnahmen variieren stark. Sofern es sich nicht um reine Endkonsumenten handelt, gehen die Behörden schnell vom Verdacht der organisierten Kriminalität aus. Dies öffnet der Justiz die Tür für extrem weitreichende, verdeckte Überwachungsmaßnahmen:
- Telekommunikationsüberwachung (TKÜ)
- Einsatz von verdeckten Ermittlern (VE)
- Akustische Wohnraumüberwachung (Wanzen)
- Längerfristige Observationen
3 goldene Regeln für den Ernstfall
Nutzen Sie Ihr Schweigerecht
Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. Versuchen Sie niemals eine "Flucht nach vorn". Die Bezichtigung anderer führt ohne Anwalt oft dazu, dass Sie sich unwissentlich selbst stark belasten.
Widersprechen Sie Maßnahmen
Erklären Sie sich bei Durchsuchungen niemals freiwillig einverstanden! Bitten Sie die Beamten nicht herein. Vermerken Sie auf dem Protokoll ausdrücklich Ihren Widerspruch.
Kontaktieren Sie sofort einen Verteidiger
Sobald Vorwürfe im Raum stehen, ist eine Selbstverteidigung unmöglich. Kontaktieren Sie uns sofort. Wir wehren drohende Untersuchungshaft ab und fordern die Akten an.
Therapie statt Strafe (§ 35 BtMG)
Wer tatsächlich einer Verurteilung wegen eines Drogendelikts entgegensieht, kann oft davon profitieren, dass im BtM-Strafrecht die Therapie Vorrang vor dem bloßen Wegsperren hat.
Zurückstellungsverfahren
Bei Freiheitsstrafen von maximal 2 Jahren kann die Vollstreckung zurückgestellt werden (§ 35 BtMG). Das heißt: Therapie statt Haft. Nach erfolgreicher Therapie kann die restliche Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden.
Maßregelvollzug (§ 64 BtMG)
Wer aufgrund eines Rauschzustandes schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war, kann in eine Entziehungsanstalt (Forensik) eingewiesen werden, um die Suchtproblematik an der Wurzel zu behandeln.
Folgen außerhalb des Strafrechts
Neben Geld- oder Freiheitsstrafen drohen empfindliche Nebenfolgen. Ein massives Problem ist oft die Fahrerlaubnisbehörde, die bei festgestelltem BtM-Konsum den Führerscheinentzug anordnet.
Zudem haben Verurteilungen nach dem BtMG oft berufliche Konsequenzen, wie etwa das gesetzliche Verbot, Kinder und Jugendliche auszubilden. Dies kann für Lehrer oder Erzieher den beruflichen Ruin bedeuten.
Drogen aus dem Internet & Darknet
Das Dark Web und Shops stehen im Dauerfokus der Ermittler. Zerschlägt die Polizei eine Plattform, beginnen unzählige Verfahren gegen die Besteller.
Verfahren wegen Internet-Bestellungen (§ 29 BtMG) bieten oft exzellente Verteidigungschancen! Häufig lässt sich nicht zweifelsfrei beweisen, wer die Bestellung wirklich aufgegeben hat. Ohne Akteneinsicht durch uns sollten Sie sich hierzu niemals äußern.
Ihre Verteidigung: Spezialisiert & Konsequent
Ein Strafverfahren wegen Betäubungsmitteldelikten erfordert nicht nur juristisches Handwerkszeug, sondern tiefgreifende taktische Erfahrung im Umgang mit den Ermittlungsbehörden.
Fachanwältin Andrea Liebscher und Rechtsanwältin Rose Schmitz kämpfen seit Jahren erfolgreich an der Seite ihrer Mandanten. Von der sofortigen Abwehr der Untersuchungshaft bis zur komplexen Beweisführung in der Hauptverhandlung – wir sind Ihr juristischer Schutzschild.
Vorwurf: Bandenmäßiges Handeltreiben mit BtM. Drohende Untersuchungshaft.
Ergebnis: Aufhebung des Haftbefehls und massive Strafmilderung durch den Nachweis schwerer formeller Fehler bei der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung (TKÜ).
Andrea Liebscher
Fachanwältin für Strafrecht
Rose Schmitz
Rechtsanwältin