Betäubungsmittelstrafrecht BtMG Liebscher Strafrecht

Spezialisierte Verteidigung bei Drogendelikten

Betäubungsmittel­strafrecht

Das Betäubungsmittelstrafrecht befasst sich mit allen Straftaten im Zusammenhang mit den unter das BtMG und KCanG fallenden Substanzen. Als spezialisierte Anwältinnen vertreten wir Sie in Leipzig und bundesweit kompromisslos.

✓ Diskrete Beratung ✓ Schutz vor U-Haft ✓ Soforthilfe bei Durchsuchung

Straftatbestände nach dem BtMG und KCanG

Der Umgang mit Betäubungsmitteln ist in Deutschland streng reguliert. Bereits kleinste Berührungspunkte können weitreichende strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Zu den häufigsten Substanzen in unserer Verteidigungspraxis zählen:

Kokain Heroin & Opioide Amphetamin (Speed) Methamphetamin LSD & Ecstasy Cannabis

Verbotene Verhaltensweisen

Das Gesetz bestraft jede Form des unerlaubten Umgangs. Wir verteidigen Sie effektiv bei Vorwürfen wie:

Besitz & Erwerb Handeltreiben Abgabe & Veräußerung Ein- & Ausfuhr Anbau & Herstellung
Drogen Test Kit
Statistik Betäubungsmittel

Geringe Mengen und Eigenbedarf

Häufig hört oder liest man, dass der Besitz geringer Mengen von Drogen zur eigenen Nutzung straflos sei. Doch Vorsicht, dies ist ein Irrtum! Der Besitz aller im BtMG aufgeführten Rauschmittel ist grundsätzlich strafbar.

Es gilt lediglich, dass bei geringen Mengen, die ausschließlich den Eigenbedarf decken sollen, von der Bestrafung abgesehen werden kann (§ 31a BtMG). Ob die Justiz das Verfahren wirklich einstellt, wird in jedem Einzelfall separat entschieden.

Aktuelles Update: CanG

Nach dem Cannabisgesetz ist seit dem 01.04.2024 der Besitz von bis zu 50g Cannabis (inkl. Mitführen im öffentlichen Raum bis 25g) zum Eigenbedarf straffrei. Aber Vorsicht: Bei Überschreitung der Freimengen drohen weiterhin empfindliche Strafen!

Die Praxis von Polizei und Justiz

Die Ermittlungsmaßnahmen variieren stark. Sofern es sich nicht um reine Endkonsumenten handelt, gehen die Behörden schnell vom Verdacht der organisierten Kriminalität aus. Dies öffnet der Justiz die Tür für extrem weitreichende, verdeckte Überwachungsmaßnahmen:

  • Telekommunikationsüberwachung (TKÜ)
  • Einsatz von verdeckten Ermittlern (VE)
  • Akustische Wohnraumüberwachung (Wanzen)
  • Längerfristige Observationen
Polizei Observation Fernglas

3 goldene Regeln für den Ernstfall

1

Nutzen Sie Ihr Schweigerecht

Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. Versuchen Sie niemals eine "Flucht nach vorn". Die Bezichtigung anderer führt ohne Anwalt oft dazu, dass Sie sich unwissentlich selbst stark belasten.

2

Widersprechen Sie Maßnahmen

Erklären Sie sich bei Durchsuchungen niemals freiwillig einverstanden! Bitten Sie die Beamten nicht herein. Vermerken Sie auf dem Protokoll ausdrücklich Ihren Widerspruch.

3

Kontaktieren Sie sofort einen Verteidiger

Sobald Vorwürfe im Raum stehen, ist eine Selbstverteidigung unmöglich. Kontaktieren Sie uns sofort. Wir wehren drohende Untersuchungshaft ab und fordern die Akten an.

Therapie statt Strafe (§ 35 BtMG)

Wer tatsächlich einer Verurteilung wegen eines Drogendelikts entgegensieht, kann oft davon profitieren, dass im BtM-Strafrecht die Therapie Vorrang vor dem bloßen Wegsperren hat.

Zurückstellungsverfahren

Bei Freiheitsstrafen von maximal 2 Jahren kann die Vollstreckung zurückgestellt werden (§ 35 BtMG). Das heißt: Therapie statt Haft. Nach erfolgreicher Therapie kann die restliche Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden.

Maßregelvollzug (§ 64 BtMG)

Wer aufgrund eines Rauschzustandes schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war, kann in eine Entziehungsanstalt (Forensik) eingewiesen werden, um die Suchtproblematik an der Wurzel zu behandeln.

Folgen außerhalb des Strafrechts

Neben Geld- oder Freiheitsstrafen drohen empfindliche Nebenfolgen. Ein massives Problem ist oft die Fahrerlaubnisbehörde, die bei festgestelltem BtM-Konsum den Führerscheinentzug anordnet.

Zudem haben Verurteilungen nach dem BtMG oft berufliche Konsequenzen, wie etwa das gesetzliche Verbot, Kinder und Jugendliche auszubilden. Dies kann für Lehrer oder Erzieher den beruflichen Ruin bedeuten.

Drogen aus dem Internet & Darknet

Das Dark Web und Shops stehen im Dauerfokus der Ermittler. Zerschlägt die Polizei eine Plattform, beginnen unzählige Verfahren gegen die Besteller.

Verfahren wegen Internet-Bestellungen (§ 29 BtMG) bieten oft exzellente Verteidigungschancen! Häufig lässt sich nicht zweifelsfrei beweisen, wer die Bestellung wirklich aufgegeben hat. Ohne Akteneinsicht durch uns sollten Sie sich hierzu niemals äußern.

Paket Drogen Darknet

Ihre Verteidigung: Spezialisiert & Konsequent

Ein Strafverfahren wegen Betäubungsmitteldelikten erfordert nicht nur juristisches Handwerkszeug, sondern tiefgreifende taktische Erfahrung im Umgang mit den Ermittlungsbehörden.

Fachanwältin Andrea Liebscher und Rechtsanwältin Rose Schmitz kämpfen seit Jahren erfolgreich an der Seite ihrer Mandanten. Von der sofortigen Abwehr der Untersuchungshaft bis zur komplexen Beweisführung in der Hauptverhandlung – wir sind Ihr juristischer Schutzschild.

Aus unserer Praxis

Vorwurf: Bandenmäßiges Handeltreiben mit BtM. Drohende Untersuchungshaft.
Ergebnis: Aufhebung des Haftbefehls und massive Strafmilderung durch den Nachweis schwerer formeller Fehler bei der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung (TKÜ).

Andrea Liebscher Fachanwältin für Strafrecht

Andrea Liebscher

Fachanwältin für Strafrecht

Rose Schmitz Rechtsanwältin

Rose Schmitz

Rechtsanwältin